Hausordnung
WzW Apartments · Finale Fassung · Stand September 2026
Diese Hausordnung ergänzt die AGB von WzW Apartments und ist verbindlich, soweit sie wirksam in den jeweiligen Beherbergungsvertrag einbezogen wurde. Aushänge und Hinweisschilder im Haus und in den Apartments dienen zusätzlich der Information und Erinnerung.
1. Rücksichtnahme, Ruhe und Außenbereiche
1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme ist grundlegend. Vermeidbarer Lärm und sonstige Störungen anderer Gäste, Anwohner oder Mitarbeitender sind zu unterlassen.
1.2 Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Laute Gespräche, Musik, Telefonate mit Lautsprecher, Türenschlagen und sonstige vermeidbare Geräusche sind während dieser Zeit zu unterlassen.
1.3 Zum Schutz der Anwohner ist der Aufenthalt auf den Außenflächen des Geländes zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist das notwendige Betreten oder Verlassen des Geländes sowie ein kurzfristiger, ruhiger Aufenthalt an einem ausgewiesenen Raucherbereich ohne Gruppenbildung.
1.4 Alkoholkonsum auf den Außenflächen des Geländes ist nicht gestattet.
1.5 Das längere Verweilen, Herumlungern oder die Gruppenbildung unmittelbar vor den Hauseingängen ist untersagt. Eingänge, Zugänge und Rettungswege sind freizuhalten.
1.6 Partys, Veranstaltungen und vergleichbare Zusammenkünfte sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
2. Nutzung und Belegung
2.1 Apartments dürfen ausschließlich für den vereinbarten vorübergehenden Aufenthaltszweck genutzt werden.
2.2 Die Nutzung ist nur durch angemeldete bzw. zugelassene Personen gestattet. Zusätzliche Übernachtungsgäste sind vorab anzumelden und bedürfen der Zustimmung.
2.3 Überlassung an nicht angemeldete Dritte, Untervermietung und nicht genehmigte gewerbliche Nutzung sind untersagt.
2.4 Mobiliar, Ausstattung, technische Geräte und Gemeinschaftseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Schäden oder Defekte sind unverzüglich mitzuteilen.
2.5 Rauchwarnmelder, Schließ-, Sicherheits- und technische Anlagen dürfen nicht manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
3. Rauchen
3.1 Sämtliche Apartments, Flure, Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume und sonstigen Innenbereiche sind ausdrücklich rauchfrei.
3.2 Das Rauchverbot umfasst Tabakprodukte sowie vergleichbare rauch- oder dampferzeugende Produkte, insbesondere E-Zigaretten und Vaporizer.
3.3 Auf dem Außengelände ist Rauchen ausschließlich an den vorgesehenen Stellen in unmittelbarer Nähe eines Aschenbechers gestattet.
3.4 Zigarettenstummel, Asche und sonstige Tabakreste sind vollständig in den vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Das Wegwerfen auf Boden, Grünflächen, aus Fenstern oder in andere Behälter ist untersagt.
3.5 Bei nachgewiesenem Verstoß gegen das Rauchverbot im Apartment oder Innenbereich wird ein pauschalierter Sonderreinigungs- und Geruchsbeseitigungsaufwand von 250,00 EUR berechnet. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist. Ein höherer tatsächlich entstandener Schaden kann nach Maßgabe der AGB und gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
4. Küche, Geschirr und Lebensmittel
4.1 Küchenzeile, Herd und Geräte sind pfleglich zu benutzen. Kochgeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben und sind nach Gebrauch auszuschalten.
4.2 Brennbare Gegenstände dürfen nicht auf oder unmittelbar neben heißen Kochflächen abgelegt werden.
4.3 Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen und Küchenutensilien sind vor der Abreise abzuwaschen, abzutrocknen und an den vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Küche und Arbeitsflächen sind von Lebensmittelresten und groben Verschmutzungen zu befreien. Kühlschrank und Gefrierfach sind vollständig zu leeren; zurückgelassene Lebensmittel und Getränke dürfen nach dem Check-out entsorgt werden.
4.4 Wird entgegen Ziffer 4.3 zusätzlicher Reinigungsaufwand erforderlich, wird ein pauschalierter Zusatzaufwand von 50,00 EUR berechnet. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
4.5 Stark geruchsintensive oder erhebliche Rauch-/Fettentwicklung verursachende Zubereitungsarten sind zu vermeiden.
5. Müll und Entsorgung
5.1 Hausmüll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Eine vollständige Mülltrennung innerhalb des Apartments ist aufgrund der vorhandenen Behälter nicht erforderlich. Papier und Pappe, insbesondere Pizza- und Versandkartons, sind getrennt in den dafür vorgesehenen Papierbehältern zu entsorgen. Glasflaschen und sonstiges Altglas sind in den dafür vorgesehenen Glascontainern zu entsorgen. Pfandflaschen und Pfanddosen dürfen ordentlich gesammelt im Apartment verbleiben.
5.2 Vor dem Check-out sind Hausmüll und Lebensmittelreste aus dem Apartment in die vorgesehenen Müllbehälter zu bringen.
5.3 Wird entgegen Ziffer 5.2 Müll im Apartment zurückgelassen und entsteht dadurch zusätzlicher Entsorgungs- oder Reinigungsaufwand, wird ein pauschalierter Zusatzaufwand von 50,00 EUR berechnet. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
5.4 Sperrmüll, Elektrogeräte, gefährliche Stoffe, größere Verpackungsmengen und sonstiger nicht haushaltsüblicher Abfall dürfen nicht in oder neben Gemeinschaftstonnen abgestellt werden. Tatsächliche Sonderentsorgungs- und Folgekosten können berechnet werden.
6. Sauberkeit und Sonderreinigung
6.1 Die gewöhnliche Endreinigung ist Bestandteil der Beherbergungsleistung. Das Apartment muss nicht vollständig gereinigt, aber in einem üblichen vertragsgemäßen Zustand hinterlassen werden.
6.2 Übermäßige Verschmutzung liegt insbesondere vor, wenn der Zustand deutlich über die gewöhnliche Nutzung hinausgeht und erheblichen zusätzlichen Reinigungs-, Hygiene- oder Entsorgungsaufwand verursacht.
6.3 Bei nachgewiesener übermäßiger Verschmutzung wird ein pauschalierter Sonderreinigungsaufwand von 150,00 EUR berechnet. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist. Ein höherer tatsächlich entstandener Schaden kann nach Maßgabe der AGB und gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
6.4 Pauschalen für Geschirr/Küche, Müll, Rauchen und übermäßige Verschmutzung werden nicht mehrfach für denselben identischen Aufwand berechnet. Eigenständige Pflichtverletzungen mit eigenständigem Zusatzaufwand können nebeneinander abgerechnet werden.
7. Haustiere
7.1 Haustiere sind nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Es gelten der vereinbarte Haustierpreis und die Bedingungen für das konkrete Apartment.
7.2 Haustiere dürfen nur in hierfür freigegebenen Apartments untergebracht werden. Vermeidbare Störungen, Verunreinigungen und Schäden sind zu verhindern.
7.3 Wird ein Haustier ohne erforderliche vorherige Anmeldung oder Zustimmung in das Apartment eingebracht, wird für den hierdurch typischerweise erforderlichen zusätzlichen Kontroll- und Reinigungsaufwand eine Pauschale von 50,00 EUR berechnet. Zusätzlich ist der reguläre Haustieraufschlag für den gesamten Zeitraum zu zahlen, in dem das Tier im Apartment untergebracht war. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer zusätzlicher Aufwand entstanden ist. Nachweisbare darüber hinausgehende Schäden oder Mehrkosten können nach Maßgabe der AGB und gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
7.4 WzW Apartments kann bei nicht genehmigter Tierhaltung die Entfernung des Tieres, eine Verlegung oder - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die Beendigung des Aufenthalts verlangen.
7.5 Die Regelung in Ziffer 7.3 ist keine Vertragsstrafe, sondern eine Pauschalierung des typischerweise entstehenden zusätzlichen Kontroll- und Reinigungsaufwands. Die Möglichkeit des Gegenbeweises eines geringeren oder fehlenden Aufwands bleibt ausdrücklich bestehen.
8. Check-in und Check-out
8.1 Regulärer Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.2 Das Apartment ist am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr vollständig zu räumen. Sämtliche persönlichen Gegenstände sind mitzunehmen.
8.3 Early Check-in und Late Check-out sind nur nach vorheriger Zustimmung und Verfügbarkeit möglich und können kostenpflichtig sein.
8.4 Wird das Apartment ohne vereinbarten Late Check-out nach 10:00 Uhr nicht rechtzeitig geräumt, können der tatsächlich entstehende Zusatzaufwand und weitere nachweisbare Schäden, insbesondere aufgrund beeinträchtigter Reinigung oder Anschlussbelegung, berechnet werden.
8.5 Beim Check-out sind Fenster zu schließen, Elektrogeräte und Herd auszuschalten, Müll gemäß Ziffer 5 zu entsorgen und benutztes Geschirr gemäß Ziffer 4 zu hinterlassen.
8.6 Eine eigenmächtige Verlängerung ist nicht zulässig. Kann das Apartment nicht fristgerecht geräumt werden, ist WzW Apartments vor Ablauf der Check-out-Zeit zu kontaktieren.
8.7 Eine verspätete Räumung berechtigt nicht zu einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts. WzW Apartments kann unabhängig von den finanziellen Folgen die unverzügliche Räumung verlangen.
9. Zurückgelassene Gegenstände
9.1 Persönliche Gegenstände sind beim Check-out vollständig mitzunehmen.
9.2 Kleidung, Elektronik, Dokumente, Schmuck und andere offensichtlich nicht wertlose persönliche Gegenstände werden nach dem Auffinden zunächst mindestens 48 Stunden gesichert und, soweit Kontaktdaten vorliegen, dem Gast bzw. Vertragspartner angezeigt. Nach Ablauf von 48 Stunden dürfen solche Gegenstände nicht allein wegen Fristablaufs entsorgt werden; für die weitere Verwahrung, Herausgabe, Ablieferung oder Verwertung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Nachsendung erfolgt auf Wunsch grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Berechtigten.
9.3 Lebensmittel, Getränke, angebrochene Verbrauchsartikel, Abfälle sowie verderbliche oder hygienisch bedenkliche Gegenstände werden nach dem Check-out grundsätzlich nicht aufbewahrt und dürfen entsorgt werden.
9.4 Gegenstände dürfen nicht allein deshalb als aufgegeben behandelt oder entsorgt werden, weil das Apartment verspätet geräumt wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Schlüssel, Karten und digitale Zugänge
10.1 Der Zugang erfolgt je nach Buchung digital oder mit einem ausgegebenen Zugangsmittel.
10.2 Zugangscodes, digitale Schlüssel, Schlüsselkarten und andere Zugangsmittel dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
10.3 Verlust oder Beschädigung ist unverzüglich zu melden. Erforderliche Wiederbeschaffungs-, Sperr-, Programmier- und notwendige Folgekosten können nach Maßgabe der AGB und gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
10.4 Nach Ende der Aufenthaltsberechtigung dürfen Zugangsmittel nicht weiter verwendet werden.
11. Sicherheit und Brandschutz
11.1 Flucht- und Rettungswege, Treppenhäuser, Türen und Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten.
11.2 Offenes Feuer und Kerzen sind in Apartments und Innenbereichen nicht gestattet.
11.3 Rauchwarnmelder, Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, abgedeckt, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
11.4 Elektrische Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und in haushaltsüblichem Umfang verwendet werden.
11.5 Im Brand- oder akuten Notfall ist der Notruf 112 zu wählen.
12. Waschsalon und Gemeinschaftsbereiche
12.1 Im Waschsalon darf ausschließlich private Kleidung der Gäste gewaschen werden.
12.2 Von WzW Apartments bereitgestellte bzw. gemietete Bettwäsche und Handtücher dürfen nicht durch Gäste im Waschsalon gewaschen werden.
12.3 Maschinen und Gemeinschaftseinrichtungen sind nach Gebrauch sauber zu hinterlassen; Wäsche ist zeitnah zu entfernen.
12.4 Persönliche Gegenstände dürfen nicht dauerhaft in Gemeinschaftsbereichen gelagert werden. Für Verlust oder Beschädigung gelten AGB und gesetzliche Vorschriften.
12.5 Soweit Gemeinschaftsbereiche videoüberwacht werden, erfolgt dies nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen und der erteilten Hinweise.
13. Parkplätze und Tiefgarage
13.1 Fahrzeuge dürfen nur auf zugewiesenen bzw. freigegebenen Stellflächen und nach Maßgabe der Buchung abgestellt werden.
13.2 Durch Bereitstellung eines Stellplatzes kommt grundsätzlich kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag zustande. Fahrzeuge und darin belassene Gegenstände verbleiben in der Verantwortung des Nutzers.
13.3 Für Schäden, Verlust oder Diebstahl im Zusammenhang mit abgestellten Fahrzeugen haftet WzW Apartments nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Haftungsregelungen der AGB. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
13.4 Fluchtwege, Zufahrten, Tore und fremde Stellplätze dürfen nicht blockiert werden.
14. Schäden, Dokumentation und Abrechnung
14.1 Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen und sonstige Abweichungen können vor Reinigung bzw. Beseitigung insbesondere durch Fotos, Videos, Zustandsprotokolle, Zeitaufzeichnungen und Mitarbeitervermerke dokumentiert werden.
14.2 Vertragspartner bzw. Gast haften nach Maßgabe der AGB und gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und ersatzfähigen Zusatzaufwand.
14.3 Berechtigte Forderungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Hinterlegte Zahlungsmittel werden nur belastet, soweit eine wirksame Rechtsgrundlage und erforderliche Autorisierung besteht.
14.4 Bei Diebstahl, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Manipulation von Sicherheitseinrichtungen oder sonstigen erheblichen Vorfällen können Polizei oder andere zuständige Stellen eingeschaltet werden.
15. Hausrecht
15.1 Das Hausrecht wird durch WzW Apartments und hierzu berechtigte bzw. beauftragte Personen ausgeübt.
15.2 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann WzW Apartments nach Maßgabe der AGB und gesetzlichen Voraussetzungen geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere eine Störung untersagen, ein Hausverbot aussprechen oder den Beherbergungsvertrag außerordentlich beenden. Soweit der Gast durch eine von ihm zu vertretende erhebliche Pflichtverletzung die außerordentliche Beendigung des Aufenthalts veranlasst, bleiben Schadensersatzansprüche von WzW Apartments unberührt.
15.3 Wird der Aufenthalt wegen einer vom Gast zu vertretenden erheblichen Pflichtverletzung berechtigt vorzeitig beendet, kann WzW Apartments den hierdurch tatsächlich entstehenden Ausfallschaden verlangen. Als pauschalierter Ausfallschaden können höchstens die auf die beiden unmittelbar folgenden, ursprünglich gebuchten Übernachtungen entfallenden Übernachtungspreise angesetzt werden, jedoch nicht mehr als der noch offene Buchungswert. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Belegung sind anzurechnen. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehender Schadensersatz kann nur bei entsprechendem konkretem Nachweis und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
16. Kontakt und Notfall
16.1 WzW Apartments · Ravensburgstr. 3 · 17034 Neubrandenburg
16.2 Telefon: +49 395 59979689 · E-Mail: hallo@wzw.apartments
16.3 Bei Feuer, medizinischen Notfällen oder akuter Gefahr: Notruf 112.
Hinweis zur Anwendung
Diese Hausordnung ist zusammen mit den jeweils bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen AGB und Buchungsbedingungen anzuwenden. Pauschalierte Zusatz- und Schadensbeträge setzen die jeweils beschriebenen Voraussetzungen voraus; gesetzliche Rechte und die ausdrücklich vorgesehenen Gegenbeweismöglichkeiten bleiben unberührt.