AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WzW Apartments · WzW Wohnraum zum Wohlfühlen GmbH

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für Verträge über die Überlassung von Apartments zur Beherbergung bzw. vorübergehenden Nutzung sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen der WzW Wohnraum zum Wohlfühlen GmbH („WzW Apartments“).

1.2 AGB des Vertragspartners gelten nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.3 Vertragspartner ist die buchende Person oder Organisation, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Buchender, Rechnungsempfänger und übernachtender Gast können verschieden sein.

1.4 Bucht ein Unternehmen oder eine Organisation für Mitarbeiter oder andere Dritte, bleibt der buchende Vertragspartner zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die beherbergten Personen müssen die für den Aufenthalt geltenden Regeln einhalten.

1.5 Individuelle Vereinbarungen und die bei der konkreten Buchung ausgewiesenen Raten-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Buchung durch WzW Apartments zustande, insbesondere durch Buchungsbestätigung in Textform oder verbindliche Bestätigung über ein Buchungssystem bzw. Buchungsportal.

2.2 Buchungen können über die Website, Buchungsportale, telefonisch, per E-Mail oder aufgrund individueller Firmen- und Gruppenvereinbarungen erfolgen.

2.3 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, eine zumutbare Kenntnisnahme möglich ist und der Vertragspartner ihrer Geltung zustimmt. Bei Drittplattformen gelten ergänzend deren wirksam einbezogene Bedingungen und die dort vor Vertragsschluss ausgewiesenen Unterkunftsbedingungen.

2.4 Die Hausordnung enthält ergänzende Nutzungs-, Verhaltens- und Sicherheitsregeln. Sie ist Vertragsbestandteil, soweit sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Aushänge im Haus oder Apartment dienen zusätzlich der Information und Erinnerung.

2.5 Der Vertragspartner hat die erforderlichen Buchungs-, Kontakt- und Gästedaten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

2.6 Für Beherbergungsleistungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum besteht für Verbraucher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 WzW Apartments stellt die gebuchten Apartments bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.

3.2 Der Vertragspartner zahlt die vereinbarten Preise für Apartment, Zusatzleistungen sowie von ihm oder den Gästen veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.

3.3 Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Nicht umsatzsteuerbare Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche werden ohne Umsatzsteuerausweis abgerechnet, soweit steuerrechtlich geboten.

3.4 Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag mit Buchungsbestätigung fällig und spätestens vor Bezug vollständig zu begleichen.

3.5 Für Firmen-, Gruppen- und Langzeitbuchungen können abweichende Zahlungsziele, Vorauszahlungen, Abschläge oder monatliche Abrechnungen vereinbart werden.

3.6 Eine Vorauszahlung oder Sicherheit kann verlangt werden, wenn dies bei Vertragsschluss vereinbart wird. Zahlungsmittel werden nur im Rahmen einer wirksamen Zahlungsvereinbarung bzw. Autorisierung belastet.

3.7 Bei Rücklastschrift oder Rückbuchung sind die tatsächlich entstandenen, vom Vertragspartner zu vertretenden Kosten zu ersetzen.

3.8 Für offensichtliche Schreib-, Rechen- oder technische Preis-/Verfügbarkeitsfehler gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über Irrtum und Anfechtung.

3.9 Rechnungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über das Buchungs-/Gästesystem, bereitgestellt werden.

3.10 Für Zahlungsverzug, Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB nur bei entsprechendem Hinweis auf der Rechnung.

4. Stornierung, No-Show, vorzeitige Abreise

4.1 Stornierungen sind in Textform oder über den vorgesehenen Buchungskanal mitzuteilen.

4.2 Vorrangig gelten die bei Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen. Ohne abweichende Vereinbarung ist eine Stornierung bis sieben Tage vor Anreise kostenfrei; danach kann WzW Apartments den vereinbarten Buchungspreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Belegung nach den gesetzlichen Grundsätzen verlangen.

4.3 Bei Nichtanreise gelten die vereinbarten No-Show-/Stornierungsbedingungen; ohne Sonderregelung gelten die Grundsätze aus 4.2 entsprechend.

4.4 Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen; ersparte Aufwendungen und anderweitige Belegung werden nach den gesetzlichen Grundsätzen berücksichtigt.

4.5 Nicht stornierbare Raten und Sonderkonditionen werden vor Buchungsabschluss gekennzeichnet.

4.6 Bei pauschalierten Schadensersatzansprüchen bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. An- und Abreise

5.1 Das Apartment steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.2 Am Abreisetag ist das Apartment spätestens bis 10:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben, sofern kein späterer Check-out vereinbart wurde.

5.3 Early Check-in und Late Check-out bedürfen der vorherigen Zustimmung, richten sich nach Verfügbarkeit und können gegen gesondertes Entgelt angeboten werden.

5.4 Wird das Apartment ohne vereinbarten Late Check-out nach 10:00 Uhr nicht rechtzeitig zurückgegeben, können die hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten und Schäden verlangt werden. Für einen angebotenen oder nachträglich geduldeten Late Check-out kann das hierfür ausgewiesene Entgelt berechnet werden. Weitergehende Ansprüche, etwa wegen einer verhinderten Anschlussbelegung, bleiben unberührt; derselbe Schaden wird nicht doppelt kompensiert.

5.5 Zugangsmittel sind nach dem mitgeteilten Check-out-Verfahren zurückzugeben bzw. dürfen nach Ende der Aufenthaltsberechtigung nicht weiter genutzt werden.

6. Haftung des Vertragspartners/Gastes; Schäden

6.1 Vertragspartner und Gast haften nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden. Der Vertragspartner haftet im gesetzlichen Umfang auch für Personen, denen er die Nutzung ermöglicht oder deren Aufenthalt er veranlasst.

6.2 Ersatzfähig können insbesondere Beschädigungen an Inventar und Gebäude, Verlust/Beschädigung von Zugangsmitteln, außergewöhnliche Verschmutzung, Sonderreinigung, Geruchsneutralisation, Entsorgung, entwendete Gegenstände sowie nachweisbare Belegungs- oder Nutzungsausfälle sein.

6.3 Normale Abnutzung und gewöhnliche Endreinigung sind mit dem Beherbergungspreis abgegolten. Zusatzkosten werden nur für darüber hinausgehenden Aufwand verlangt.

6.4 Schäden und Sonderaufwand können insbesondere durch Fotos, Videos, Zustandsprotokolle, Mitarbeitervermerke, Zeitaufzeichnungen, Rechnungen oder Kostenvoranschläge dokumentiert werden. Die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis bleiben unberührt.

6.5 Für pauschalierten Schadens-/Aufwendungsersatz gilt: Die Pauschale darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden/Aufwand nicht übersteigen; dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden/Aufwand entstanden ist. Ein höherer tatsächlich entstandener Schaden kann verlangt werden, soweit dies ausdrücklich vorgesehen und gesetzlich zulässig ist.

6.6 Konkrete Pauschalen der Hausordnung, insbesondere zu Rauchen, außergewöhnlicher Verschmutzung, Küche/Geschirr oder Müll, gelten nur bei wirksamer Einbeziehung der betreffenden Regelung.

6.7 Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder anderen Zugangsmitteln sind erforderliche Wiederbeschaffungs-, Sperr-, Programmier- und notwendige Folgekosten zu ersetzen. Für Pauschalen gilt 6.5.

6.8 Neben dem Ersatz tatsächlich entstandener und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähiger Schäden und Aufwendungen können wirksam vereinbarte Pauschalen verlangt werden. Eine doppelte Kompensation desselben Schadens oder Aufwands ist ausgeschlossen.

6.9 Berechtigte Forderungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Hinterlegte Zahlungsmittel werden nur bei wirksamer Rechtsgrundlage und erforderlicher Autorisierung belastet.

6.10 Bei Diebstahl, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Gefährdung oder sonstigen erheblichen Pflichtverletzungen können Polizei oder andere zuständige Stellen eingeschaltet und gesetzliche Ansprüche verfolgt werden.

7. Haftung von WzW Apartments

7.1 WzW Apartments haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für sonstige Schäden aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang, beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.3 Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 701 ff. BGB; gesetzliche Haftungshöchstgrenzen und Fälle unbeschränkter Haftung bleiben unberührt.

7.4 Besonders wertvolle Gegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt im Apartment oder in Gemeinschaftsbereichen verbleiben; gesetzliche Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.

7.5 Die Nutzung von Stellplätzen, Außenparkflächen und Tiefgaragen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Mit der Bereitstellung eines Stellplatzes kommt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände wird nicht geschuldet. Die besondere Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen erstreckt sich gemäß § 701 Abs. 4 BGB nicht auf Fahrzeuge, auf in Fahrzeugen belassene Sachen oder auf lebende Tiere. Eine Haftung von WzW Apartments aus anderen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen, insbesondere bei schuldhafter Verletzung eigener Verkehrssicherungs- oder Vertragspflichten, bleibt nach Maßgabe der Ziffern 7.1 und 7.2 unberührt.

7.6 Bei vorübergehenden Ausfällen oder Störungen technischer Anlagen oder Versorgungsleistungen, insbesondere Strom, Wasser, Warmwasser, Heizung, Internet oder Telekommunikation, die WzW Apartments nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch wegen der Störung als solcher. WzW Apartments wird zumutbare Maßnahmen zur Behebung veranlassen. Gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere bei einem Mangel der geschuldeten Beherbergungsleistung sowie Ansprüche bei von WzW Apartments zu vertretenden Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.

8. Nutzung der Apartments

8.1 Nutzung ist nur zum vereinbarten vorübergehenden Aufenthaltszweck und durch angemeldete bzw. zugelassene Personen gestattet. Gewerbliche Nutzung, Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an nicht angemeldete Dritte bedarf vorheriger Zustimmung.

8.2 Partys, Veranstaltungen und vergleichbare Zusammenkünfte sind ohne vorherige Zustimmung untersagt.

8.3 Sämtliche Apartments und alle Innenbereiche von WzW Apartments sind ausdrücklich rauchfrei. Das Rauchen sowie die Nutzung vergleichbarer rauch- oder dampferzeugender Produkte ist dort untersagt. Auf dem Außengelände ist Rauchen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen in unmittelbarer Nähe der aufgestellten Aschenbecher gestattet. Zigaretten, Tabakreste und sonstige Rauchabfälle sind vollständig in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen; das Wegwerfen auf dem Gelände ist untersagt. Finanzielle Folgen eines Verstoßes richten sich nach der wirksam einbezogenen Hausordnung und Ziffer 6.

8.4 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung sowie zu den vereinbarten Bedingungen mitgebracht werden.

8.5 Bei nicht angemeldeten/nicht genehmigten Haustieren kann die Zustimmung verweigert, eine Verlegung verlangt oder bei gesetzlichen Voraussetzungen der Aufenthalt beendet werden. Zusätzlich sind der regulär geschuldete Haustierpreis und nachweisbare Mehrkosten/Schäden zu ersetzen. Eine Vertragsstrafe wird in diesen AGB bewusst nicht vereinbart.

8.6 Das Apartment darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste sind vorher anzumelden; Mehrpreise bleiben vorbehalten.

8.7 Vermeidbare Störungen anderer Gäste, Anwohner oder Mitarbeiter sind zu unterlassen. Zum Schutz der Nachtruhe ist der Aufenthalt von Gästen auf den Außenflächen des Geländes täglich ab 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr grundsätzlich untersagt; ausgenommen sind das notwendige Betreten und Verlassen des Geländes sowie sonstige kurzfristige notwendige Wege. Der Konsum alkoholischer Getränke auf den Außenflächen des Geländes ist untersagt. Ein längerer Aufenthalt, Zusammenstehen oder Herumlungern vor den Hauseingängen ist unabhängig von der Uhrzeit nicht gestattet, soweit dadurch Zugänge beeinträchtigt oder andere Gäste, Mitarbeiter oder Anwohner gestört werden.

8.8 Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen kann WzW Apartments nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen, den weiteren Aufenthalt untersagen und vom Hausrecht Gebrauch machen.

8.9 Die wirksam einbezogene Hausordnung ergänzt diese AGB.

9. Zurückgelassene Gegenstände

9.1 Zurückgelassene Gegenstände werden, soweit zumutbar, für eine angemessene Zeit verwahrt; eine Nachsendung auf eigene Kosten schuldet WzW Apartments nicht.

9.2 Versand erfolgt auf Wunsch grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Berechtigten; Versand- und Verpackungskosten können vorab verlangt werden.

9.3 Zurückgelassene Lebensmittel, Getränke, angebrochene Verbrauchsartikel sowie sonstige verderbliche oder hygienisch bedenkliche Gegenstände werden nach dem Check-out grundsätzlich ohne Aufbewahrung entsorgt, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gleiches gilt für gefährliche Gegenstände, soweit deren Verwahrung nicht zumutbar oder zulässig ist.

9.4 Persönliche Gegenstände von erkennbarem wirtschaftlichem oder persönlichem Wert, insbesondere Kleidung, Elektronik, Dokumente oder Schmuck, werden nicht allein deshalb entsorgt, weil das Apartment bei Check-out nicht rechtzeitig geräumt wurde. Sie werden, soweit zumutbar, nach Ziffer 9.1 behandelt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Datenschutz

10.1 Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

10.2 Personenbezogene Daten können im gesetzlichen Rahmen insbesondere für Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Gästekommunikation, gesetzliche Meldepflichten sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden.

11. Höhere Gewalt und Nichtverfügbarkeit

11.1 Kann WzW Apartments die geschuldete Leistung aufgrund eines nicht zu vertretenden Umstands nicht oder nur teilweise erbringen, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Dazu können insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Krieg, erhebliche externe Versorgungsstörungen sowie nicht von WzW Apartments zu vertretende Ausfälle von Strom, Wasser, Warmwasser, Heizung, Telekommunikation oder sonstiger Gebäudetechnik gehören. Für vorübergehende technische oder versorgungsbedingte Störungen gilt ergänzend Ziffer 7.6.

11.3 Über wesentliche Nichtverfügbarkeit wird unverzüglich informiert; Zahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

11.4 Soweit möglich und zumutbar, kann eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzunterkunft angeboten werden. Ein Anspruch hierauf besteht nur nach Gesetz oder individueller Vereinbarung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

12.2 Erfüllungsort ist Neubrandenburg, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 Gerichtsstand ist Neubrandenburg, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine geltungserhaltende Reduktion oder automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.

12.5 Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Verträge. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung, soweit nicht eine spätere Änderung wirksam vereinbart wird.